*Abrechnung über die Pflegekasse

Entlastungsbetrag nach§ 45a/b SGB XI
Betreuung/ mit Haushalt:
  36,60 Euro pro Stunde

Verhinderungspflege nach §  39 SGB XI
Betreuung/ mit Haushalt: 45,00 Euro pro Stunde

Kennlerngespräch persönlich vor Ort:   45,00 Euro pauschal
(wenn kein Auftrag entsteht 


Abrechnung in 15 Minuten Blöcken

Minimum 1,5 Stunden buchbar

An-/ Abfahrt
Anfahrtspauschale: 
5,69 Euro für Uetersen/Tornesch
und nach Zeitaufwand, wird individuell abgesprochen - außerhalb Uetersen/Tornesch

**Privatabrechnung

Betreuung/mit Haushalt:  45,00 Euro pro Stunde
reiner Haushalt:  37,50 Euro pro Stunde

Kennlerngespräch persönlich vor Ort:  45,00 Euro pauschal 
(wenn kein Auftrag entsteht )

Abrechnung in 15 Minuten Blöcken

Minimum 1,5 Stunden buchbar oder nach Absprache

An-/ Abfahrt
Anfahrtspauschale: 
10,00 Euro für Uetersen/Tornesch
und nach Zeitaufwand, wird individuell abgesprochen - außerhalb Uetersen/Tornesch

* Ab Pflegegrad 1 können Sie den Alltagsentlastungsbetrag nach § 45a SGB XI in Anspruch nehmen. Diese Leistungen kann ich in Schleswig-Holstein mit den Pflegekassen abrechnen. Verhinderungspflege kann in allen Bundesländern über die Pflegekasse abgerechnet werden.


      
     * /**Gemäß § 4 Nr. 16 g UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.