*Abrechnung über die Pflegekasse

Entlastungsbetrag nach§ 45a/b SGB XI
Betreuung/Haushalt:
  36,00 Euro pro Stunde
reiner Haushalt:  31,00 Euro pro Stunde

Verhinderungspflege nach §  39 SGB XI
Betreuung/Haushalt: 40,00 Euro pro Stunde

Kennlerngespräch:   35,00 Euro pauschal (wenn kein Auftrag entsteht


Abrechnung in 15 Minuten Blöcken

Minimum 1,5 Stunden buchbar

An-/ Abfahrt
Anfahrtspauschale: 
5,69 Euro
und nach Zeitaufwand

**Privatabrechnung

Betreuung/Haushalt:  42,50 Euro pro Stunde
reiner Haushalt:  35,00 Euro pro Stunde

Kennlerngespräch:   35,00 Euro pauschal (wenn kein Auftrag entsteht)

Abrechnung in 15 Minuten Blöcken

Minimum 1,5 Stunden buchbar oder nach Absprache

An-/ Abfahrt
Anfahrtspauschale: 
10,00 Euro
und nach Zeitaufwand

* Ab Pflegegrad 1 können Sie den Alltagsentlastungsbetrag nach § 45a SGB XI in Anspruch nehmen. Diese Leistungen kann ich in Schleswig-Holstein mit den Pflegekassen abrechnen. Verhinderungspflege kann in allen Bundesländern über die Pflegekasse abgerechnet werden.


      
     * /**Gemäß § 4 Nr. 16 g UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.